Vaisala Whistleblowing-Kanal

Vaisala legt Wert auf Integrität und fördert eine nachhaltige und transparente Geschäftsführung. Gleichzeitig strebt das Unternehmen danach, bei all seinen Handlungen eine hohe Geschäftsethik aufrechtzuerhalten.

Um ein hohes Maß an Ethik zu gewährleisten, ermutigt Vaisala seine internen und externen Interessengruppen, mögliche Bedenken, die sie beobachten, zu melden. Durch die Meldung von Bedenken kann Vaisala etwaiges Fehlverhalten frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Meldung von Bedenken über Vaisala Whistleblowing-Kanal

Bedenken hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Gesetz oder den Vaisala Verhaltenskodex können über den Vaisala Whistleblowing-Kanal gemeldet werden. Für die Äußerung eines Verdachts müssen keine stichhaltigen Beweise vorliegen. Die Meldung sollte jedoch ehrlich und in gutem Glauben erfolgen.

Sie können ein Bedenken unter Ihrem eigenen Namen oder anonym melden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihr Bedenken über den Vaisala Whistleblowing-Kanal unter Ihrem eigenen Namen zu melden, da alle Meldungen streng vertraulich behandelt werden.

Bei allgemeinen Geschäftsanfragen, Kundenbeschwerden oder Produktsupportanfragen nutzen Sie bitte das allgemeine Kontaktformular.

Bearbeitung von Whistleblowing-Meldungen

Der Vaisala Whistleblowing-Kanal verfolgt keine IP-Adressen oder andere Informationen, die die meldende Person identifizieren könnten. Alle Informationen, Meldungen und Folgefragen sind verschlüsselt und kennwortgeschützt.

Whistleblowing-Kanal von Vaisala

Whistleblower-Schutz nach dem Whistleblower-Gesetz

Whistleblower werden geschützt. Der Schutz untersagt Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower. Das Whistleblowing-Gesetz bietet Whistleblowern zusätzlichen Schutz, der das Verbot von Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower stärkt. 

Es gibt drei allgemeine Voraussetzungen, um Whistleblower-Schutz nach dem Whistleblower-Gesetz zu erhalten:

Zum Zeitpunkt der Meldung muss der Whistleblower einen berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass die von ihm weitergegebenen Informationen wahr sind.

Die Informationen müssen in den Geltungsbereich des Whistleblower-Gesetzes fallen.

Der gemeldete Sachverhalt muss im Rahmen der Arbeit des Whistleblowers beobachtet worden sein.

Andere Fehlverhalten, die nicht im Whistleblower-Gesetz enthalten sind, können ebenfalls über den Whistleblowing-Kanal von Vaisala gemeldet werden. Vaisala wird sie so weit wie möglich nach den gleichen Grundsätzen behandeln. Es gibt keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben Bedenken äußern oder einen Verdacht auf Fehlverhalten melden.

Der Vaisala Whistleblowing-Kanal ist der wichtigste Meldekanal für Bedenken im Geschäftsbetrieb von Vaisala. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass Ihre Meldung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu Maßnahmen geführt hat oder nicht effektiv bearbeitet wird, können Sie den Verstoß auch über den externen Meldekanal an die zuständige Behörde melden. In diesem Fall fungiert das Bundeskanzleramt als zentraler externer Meldekanal.